einzA Bodenausgleich 5014

einzA Bodenausgleich 5014
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Art.Nr.: S240520222038
Hersteller: EinzA Lackfabrik GmbH
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Produktbeschreibung

einzA Bodenausgleich 5014

Anwendungsbereich:
einzA Bodenausgleich 5014 ist eine Ausgleichsmasse auf Alpha-Halbhydratbasis zum Spachteln,Ausgleichen und Nivelieren von Zement- und Calciumsulfatestrichen, Steinfliesen und geeigneten Holzuntergründen (unter Zugabe von Glasfasern) von 1 bis 20 mm Schichtstärke in einem Arbeitsgang im Innenbereich. Ausgenommen sind Nass- und Feuchträume. Besonders geeignet auf Heizestrichen. Bei schwimmend verlegten Trockenestrichkonstruktionen und Gussasphaltestrichen ist eine Schichtstärke von 2 bis 8 mm einzuhalten. Auch geeignet als Untergrund für die Parkettverlegung ab 3 mm Schichtstärke in Verbindung mit Parkettklebstoffen auf Basis SMP.

Besondere Vorteile:
· universell einsetzbar (außer Feuchträume)
· sehr guter Verlauf
· besonders spannungsarm
· hohe Festigkeit
· gute Wärmeleitfähigkeit
· pumpfähig
· optimierte Schleifbarkeit

Basis: Calciumsulfat
Lieferform: hellbeiges Pulver
Verbrauch: ca. 1,5 kg/m² pro 1 mm Schichtdicke
Verarbeitungstemperatur: Luft: +18 °C bis +25 °C / Untergrund: mind. +15 °C / Luftfeuchte: max. 75 %
Ansatzverhältnis: 5,5 l Wasser auf 25 kg einzA Bodenausgleich 5014
Verarbeitungszeit: Bei + 18 °C innerhalb von ca. 45 Minuten nach dem Anmischen
Begehbar: Nach ca. 4 Stunden.

Verlegereif:
Nach ca. 24 Stunden bei einer Schichtstärke bis zu 3 mm.
Bei größeren Schichtstärken CM-Messung durchführen.
Eignung bei Stuhlrollenbelastung: Ab 1 mm Schichtstärke (Rollen nach DIN EN 12 529)
Eignung auf Fußbodenheizung: Ja - Das entsprechende Merkblatt und die ergänzenden Hinweise des Zentralverbandes
des Deutschen Baugewerbes sind zu beachten.

Vorbereitung des Untergrundes:
Der Untergrund muss entsprechend den Forderungen der DIN 18 365 bzw. DIN 18 356 insbesondere dauertrocken, sauber (frei von Schmutz, Öl, Fett, Wachs und anderen Trennmitteln), rissefrei, zug- und druckfest sein. Saugende und schwach saugende Untergründe mit der einzA Universal-Grundierung 5001, nicht saugende Untergründe mit einer geeigneten Grundierung vorbehandeln. Bei Grundierung saugfähiger zementärer Untergründe mit einzA Universal-Grundierung 5001 kann die angesetzte Spachtelmasse auf den noch feuchten Vorstrich aufgebracht werden. In anderen Fällen muß der Vorstrich vorher abgetrocknet sein.

Verarbeitung:
In ein sauberes Gefäß gibt man reines, kaltes Wasser vor: Danach wird das Spachtelmassenpulver mit einem geeigneten Rührwerk zu einer homogenen Masse angerührt. Für bestmögliche Arbeitsergebnisse empfiehlt sich eine kurze Reifezeit und nochmaliges Aufrühren der Masse. Anschließend wird einzA Bodenausgleich 5014 ausgegossen und kann mit der Glättkelle oder einem geeigneten Rakel in der erforderlichen Schichtstärke aufgetragen werden. Der Einsatz der Rakeltechnik ermöglicht ökonomisches Arbeiten mit dem Ergebnis einer ebenen Oberfläche in einer definierten Auftragsstärke.
Abbindende Schichten unbedingt vor zu schneller Austrocknung, z.B. durch direkte Sonneneinstrahlung, Zugluft oder zu hohen Temperaturen schützen. Vor der Verlegung von Bodenbelägen muss die Ausgleichsschicht völlig durchtrocknet sein. Ein evtl. Nachspachteln mit einzA Bodenausgleich 5014 wird am besten dann durchgeführt, wenn die erste Schicht begehbar, aber noch feucht ist. Sollte die erste Schicht trocken sein, ist eine Zwischengrundierung, z.B. mit der einzA Universal-Grundierung 5001 erforderlich.

Besondere Hinweise:
einzA Bodenausgleich 5014 nicht mit anderen Ausgleichsmassen mischen. Abweichende höhere Verarbeitungstemperaturen beschleunigen, niedrigere verzögern die Abbindezeit. Reagiert mit Wasser alkalisch.

Lagerung:
Trocken lagern. Vor Feuchtigkeit schützen. Original verpackt ca. 6 Monate lagerfähig.

Chargen-Nr. (1.Ziffer = Produktionsjahr, 2.u.3. Ziffer = Produktionswoche)
GISCODE: ZP 1 Chromatarm gemäß TRGS 613
GEV-EMICODE: EC 1 R „sehr emissionsarm“
Sicherheits- und Gefahrenhinweise
Das Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung. Alle erforderlichen Hinweise sind im Sicherheitsdatenblatt gemäß
CLP-Verordnung (GHS) nach der (EG) Verordnung Nr. 1272/2008 enthalten. Jederzeit abrufbar unter www.einzA.com
oder anzufordern unter sdb@einzA.com.
Kennzeichnungshinweise auf den Gebindeetiketten sind zu beachten !

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Sicherheitsdatenblatt

Technisches Merkblatt

 

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hinweise zur Einstufung
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.2 Kennzeichnungselemente
Nicht relevant
2.3 Sonstige Gefahren
I Chromatarm (gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 - Anhang XVII)
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.

Diesen Artikel haben wir am 09.02.2014 in unseren Katalog aufgenommen.

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