Holz Imprägnier Grund LH, Südwest

Holz Imprägnier Grund LH, Südwest
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Art.Nr.: S130520221349
Hersteller: SÜDWEST Lacke Farben Bautenschut

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Produktbeschreibung

Holz Imprägnier Grund LH, Südwest

Produktbeschreibung und Einsatzbereich:
Holz-Imprägnier-Grund LH ist eine gebrauchsfertige, farblose, lösemittelhaltige Holzimprägnierung zum vorbeugenden Schutz von Holz im Außenbereich vor holzverfärbenden und holzzerstörenden Pilzen. Das Produkt ist ideal geeignet für den Schutz statisch nicht beanspruchter Nadelhölzer ohne Erdkontakt in den Gebrauchsklassen 2 und 3, die anschließend lasierend oder deckend beschichtet werden. Das Produkt verbessert die Haftung von nachfolgenden Anstrichen und verlängert die Haltbarkeit dieser Anstriche.

Achtung:
Holz-Imprägnier-Grund LH enthält Biozide. Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt müssen die Angaben des Etiketts beachtet werden.

Produktart:
Holzschutzgrundierung auf Alkydharzbasis, lösemittelhaltig. Für den Außenbereich.

Zulassungsnummern:
Deutschland: DE-2012-MA-08-00015
Österreich: AT-0021238-0000
Schweiz: CH-2012-0034
Zugelassenes Biozidprodukt gemäß Verordnung (EU)
528/2012.

Wirkstoffe:
3-Jod-2-propinylbutylcarbamat: 9.50 g/kg

Eigenschaften:
Schutzwirkung:
-Vorbeugend wirksam gegen holzzerstörende Pilze (Fäulnis) (gemäß EN 113),
- Vorbeugend wirksam gegen Bläue- (gemäß EN 152) und Schimmelpilzbefall (gemäß EN 15457

Weitere Eigenschaften:
- hohe Eindringtiefe
- Regulierung der Saugfähigkeit
- matte Oberfläche
- für maßhaltige und nicht maßhaltige Bauteile geeignet
- aromatenfrei (VdL-RL-01)

Farbton: farblos

Anwendung:

Allgemeine Regeln:
Die Vorbereitung des Untergrundes und die Ausführung der Anstricharbeiten müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Alle Beschichtungen und Vorarbeiten sollten sich stets nach dem Objekt und den Anforderungen, denen es ausgesetzt wird, richten. Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen BFS Merkblätter, herausgegeben vom Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz. Siehe auch VOB, Teil C DIN 18363, Absatz 3 Maler- und Lackierarbeiten. Die Weiterbehandlung/Entfernung von Farbschichten wie Schleifen, Schweißen, Abbrennen etc. kann gefährlichen Staub und/oder Dampf verursachen. Arbeiten nur in gut gelüfteten Bereichen durchführen. Angemessene (Atem-) Schutzausrüstung anlegen, falls erforderlich. Alle Untergründe müssen sauber, trocken, tragfähig und frei von trennenden Substanzen sein. Unsichere Untergründe sind auf Tragfähigkeit und Eignung für nachfolgende Beschichtungen zu prüfen. Gegebenenfalls Testfläche anlegen und Haftung mittels Gitterschnitt und/oder Gewebebandabriss überprüfen. Vergraute und abgewitterte Holzzonen bis zum tragfähigen Untergrund abschleifen. Tragfähige Altanstriche reinigen und anschleifen. Scharfe Holzkanten abrunden. Für ausreichende Ablaufschrägen bei waagerechten Flächen sorgen. Die Holzfeuchte sollte bei Laubhölzern 12 % und bei Nadelhölzern 15 % nicht übersteigen. Je trockener der Untergrund, desto größer ist die Eindringtiefe, wodurch die Schutzfunktion und Lebensdauer von Folgeanstrichen verbessert wird. Tropenhölzer mit trocknungsverzögern- den Inhaltsstoffen mit Nitroverdünnung auswaschen und Probeanstrich anlegen. Im Außenbereich wird empfohlen unbehandelte oder freigelegte, pilzanfällige Hölzer mit Holz-Imprägnier-Grund LH vorzubehandeln. Technisches Merkblatt, DIN 68800, Teil 3 und BFS Merkblatt 18 beachten.

Untergrund:
Der Untergrund muss fest, sauber, tragfähig und frei von Trennmitteln sein. Altanstriche restlos entfernen. Holzflächen in Faserrichtung schleifen. Staub und Schmutz von der Oberfläche entfernen. Gehobelte Hölzer vor der Behandlung mit Holz-Imprägnier-Grund LH anschleifen (z.B. mit Körnung 80-120).

Verarbeitungshinweise:
Vor der Verarbeitung gut aufrühren. Unverdünnt streichen. Neue Hölzer von allen Seiten grundieren. Die benötigte Aufwandmenge wird beim Streichen in 1-2 Arbeitsgängen aufgebracht. Der zweite Arbeitsgang darf frühestens nach 2 Stunden erfolgen. Bei der Anwendung des Produktes ist z.B. durch eine
geeignete Abdeckung (Folien, Planen) dafür Sorge zu tragen, dass keine direkten Einträge des Mittels (z.B. Abtropfverluste) in den Boden erfolgen. Nicht in unmittelbarer Gewässernähe oder im Bereich von Wasserschutzzonen verarbeiten, da das Produkt nicht in Gewässer gelangen darf. Es ist notwendig, dass die mit dem Produkt behandelte Holzoberfläche mit einem geeigneten Deckanstrich versehen wird, um eine Auswaschung von Wirkstoffen zu verhindern. Der Endanstrich darf keine biozide Funktion haben und ist regelmäßig zu warten. Geprüfte Aufwandmenge: 135 - 140 ml pro m2

Verarbeitungstemperatur:
Nicht unter + 10˚C Objekt- und Lufttemperatur verarbeiten und trocknen lassen. Die optimale Verarbeitungstemperatur liegt zwischen +15 °C bis +30 °C. Die Trocknungstemperatur sollte mindestens 5 °C betragen. Hitze und direkte Sonneneinstrahlung vermeiden.

Trocknung:
(+ 20˚C/ 65% relativer Luftfeuchte) staubtrocken: ca. 5 Stunden überarbeitbar: ca. 12 Stunden Vor der Überarbeitung mit lösemittelhaltigen Produkten
mindestens 12 Stunden trocknen lassen. Bei der Überarbeitung mit wasserbasierenden Produkten sollte eine Trockenzeit von ca. 5 Tagen eingehalten werden.

Bei tieferen Temperaturen und / oder hoher Luftfeuchtigkeit verlängert sich die Trockenzeit. Holzinhaltsstoffe können zu Trocknungsverzögerungen führen.

Lagerung und Haltbarkeit:
Fest verschlossen und frostfrei lagern. Im Originalbehälter lagern. Produkt nicht umfüllen. Gebinde nach Gebrauch dicht verschließen. Vor Sonnenlicht geschützt lagern. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Biozides ist die sachgerechte Lagerung des Produktes. Mindesthaltbarkeit im ungeöffneten Originalgebinde: 3 Jahre nach Herstelldatum. Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) siehe Deckelaufdruck.

Werkzeugreinigung:
Sofort nach Gebrauch mit Pinselreiniger oder Terpentinersatz.

Entsorgung:
Produkt- und Reinigungsreste sowie nicht restentleerte Gebinde ordnungsgemäß entsorgen (Sonderabfall- Sammelstelle). Restentleerte (tropffreie) Gebinde in Wertstoff-Sammelbehälter geben. Abfallschlüssel: (EWC): 03 02 05* Abfallschlüssel AT: gemäß ÖNORM S 2100: 55508g

Besondere Hinweise:
Holzschutzmittel enthalten biozide Wirkstoffe zum Schutz des Holzes vor Schädlingen. Sie sind nur nach Gebrauchsanweisung und nur in den zugelassenen Anwendungsbereichen zu verwenden, wo Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Missbrauch kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. Nicht anzuwenden bei Holz, das bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommt. Ebenso Bienen-/Gewächshäuser (innen), Sauna-Anlagen (innen) und Flächen, die von Fledermäusen genutzt werden, nicht damit behandeln. Pflanzen zurückbinden und nicht benetzen. Hölzer für den Innen-/Wohnbereich nicht behandeln. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Vor den Mahlzeiten und nach Gebrauch Hände und exponierte
Haut waschen. Verunreinigen Sie keine Lebensmittel, Essgeschirr oder Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Beim Streichen von Fenstern und Außentüren für gute Belüftung und Innenventilation sorgen. Fenster und Türen offenhalten. (Querlüftung, Luftwechsel mind. 5/ h). Die Aufenthaltsdauer im Arbeitsbereich ist zu minimieren. Im Innenbereich nicht verwenden. Nicht bei offenem Licht und offenem Feuer arbeiten.

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Technisches Merkblatt
Sicherheitsdatenblatt

 

2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme

Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise : H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die
Atemwege tödlich sein.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise :
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Reaktion:
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Lagerung:
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung:
P501 Inhalt/ Behälter einer zugelassenen
Entsorgungsanlage gemäß den lokalen, regionalen, nationalen
und internationalen Bestimmungen zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <2%
Aromaten
Zusätzliche Kennzeichnung
E UH208 Enthält 3-Iod-2-propynylbutylcarbamat. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Biozidprodukteverordnung (528/2012):
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Nicht anzuwenden bei Holz, das bestimmungsgemäß in
direktem Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommt.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder
höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.




 

Dieses Produkt ist z.B. kompatibel zu:

AquaVision Holzfarbe, Südwest

Wasserverdünnbare, deckende Holzschutzfarbe für alle Holzarten außen. Erhält die Holzstruktur speziell bei alten, nicht mehr zu lasierenden Hölzern, z.B. an Fachwerkhäusern. Grundanstrich zur Durchführung der SÜDWEST Maseriertechnik in Verbindung mit AquaVision Flächen Lasur H 07.

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Diesen Artikel haben wir am 13.05.2022 in unseren Katalog aufgenommen.

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