Imocryl Allgrund
Wasserverdünnbare, pigmentierte Spezialgrundierung auf Acrylbasis für außen und innen. Für eine sehr gute Haftvermittlung auf Holz, Metall, Hart-Kunststoffen und mineralischen Untergründen vor nachfolgenden Beschichtungen mit Acryl- oder Alkydharzdecklacken. Leicht zu verarbeiten, schnelltrocknend, diffusionsfähig.
Glanzgrad:
Matt
Farbton / Gebinde:
Weiß / 2,5 l
Schwarz / 2,5 l
Abtönfarben:
Mit max. 3 % Mixol UniversalAbtönkonzentrat.
Bindemittel:
Reinacrylat
Dichte:
Ca. 1,49 g / cm³
Verarbeitung:
Streichen, Rollen, Spritzen.
Verbrauch:
ca. 130 ml/m² pro Arbeitsgang bei 50 µm TSD auf glatten Flächen. Auf rauen Untergründen entsprechend mehr. Genaue Verbrauchsmengen durch
Probebeschichtung ermitteln.
Verdünnung: Streichen, Rollen:
Verarbeitungsfertig eingestellt.
Zwischenbeschichtung unverdünnt.
Spritzen:
siehe Tabelle. Technisches Merkblatt
Untere Temperaturgrenze bei Verarbeitung und Trocknung:
+5° C (Umluft und Untergrund)
Trockenzeit bei Normklima (+20°C, 65 % rel. Luftfeuchtigkeit):
Staubtrocken nach ca. 1 Stunde.
Überarbeitbar nach:
Ca. 6 Stunden. Bei niedrigeren Temperaturen und/oder höherer Luftfeuchtigkeit entsprechend länger.
Beschichtungsaufbau:
Siehe Rückseite.
Reinigung der Werkzeuge:
Mit Wasser.
Lagerung:
Kühl, jedoch frostfrei. Anbruchgebinde gut verschließen.
Wichtige Verwendungshinweise:
Bei Holzuntergründen mit färbenden Inhaltsstoffen kann eine zweimalige isolierende Beschichtung mit Juwel-Holprimer erforderlich sein. Eisenteile (z.B. Nagelköpfe) vor der Beschichtung mit IonexHaftgrund1) ausflecken. Fenster- und Türdichtungen müssen weichmacherfrei sein. BFS-Merkblatt Nr. 18 beachten. Zum Streichen CHINEX Plus-Pinsel, zum Rollen GLATTFILTLackierwalze verwenden.
Sicherheitshinweise für den Verarbeiter:
Detaillierte, sicherheitsrelevante Produktaussagen dem EG-Sicherheitsdatenblatt entnehmen.
Erfüllt die VOC-Richtlinien:
EU-Grenzwert für das Produkt (Kat.A/d-Wb): 130 g/l (2010).
Dieses Produkt enthält weniger als 130g/l VOC.
GISCODE:
BSW30
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2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Aquatic Chronic 2 / H411 Gewässergefährdend Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Gefahrenhinweise
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
enthält:
nicht anwendbar
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
nicht anwendbar
2.3. Sonstige Gefahren
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