Isolierfarbe, Pufas

Art.Nr.: R030220221125

PUFAS Isolierfarbe

Isolierfarbe zum Schutz vor Feuchtigkeit und Ausblühungen auf mineralischen Untergründen für innen und außen.

Anwendungsbereich:
PUFAS Isolierfarbe isoliert Wasser-, Nikotin- und Rußflecken. Verhindert Salzausblühungen auf allen mineralischen Untergründen, wie Beton, Kalk- und Zementputz, Ziegel u.ä. PUFAS Isolierfarbe ist nicht geeignet für Gipsuntergründe und Gipskartonplatten, die nicht dauertrocken sind.

Technische Daten:

Rohstoffbasis:
Acrylharz, aliphatische Kohlenwasserstoffe, Titandioxid, Weißzement und Hilfsmittel

Dichte:
ca. 1,55 g/cm³

Farbe:
weiß

Glanzgrad:
matt

Flammpunkt:
ca. 65° Celsius

Verbrauch:
150 - 200 ml/m² pro Anstrich

Untergrundvorbehandlung:
Der Untergrund kann feucht, muß jedoch frei von Trennmitteln und tragfähig sein. Ausblühungen müssen mechanisch (Bürste) oder mit PUFAS Salpeterentferner entfernt werden. Verarbeitung: PUFAS Isolierfarbe vor der Verarbeitung gut aufrühren und mit Pinsel oder Farbroller verarbeiten.
Um eine optimale Isolierung des Untergrundes zu erreichen, sind in jedem Fall zwei Anstriche aufzubringen, wobei der Erstanstrich mindestens 8 Stunden trocknen muß. PUFAS Isolierfarbe darf nicht mit anderen Farbsystemen gemischt werden, kann jedoch zur Konsistenzregelung mit max. 5 % Testbenzin verdünnt werden. Nach Durchtrocknung der Isolierfarbe kann mit allen zementbeständigen Anstrichsystemen (z.B. Dispersionsfarben nach DIN 53778) weitergearbeitet werden. Nicht unter + 5° Celsius Untergrund- und Raumtemperatur verarbeiten! Arbeitsgeräte sofort nach Gebrauch mit PUFAS Pinselreiniger oder aka soluwash S reinigen.

Lagerung:
Kühl lagern! Gebinde gut verschlossen aufbewahren! Von Zündquellen fernhalten.

Gebindegrößen:
Blechdose à 750 ml
Blecheimer à 2 l

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2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Eye Dam. 1 ; H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Augenschäden.
Skin Irrit. 2 ; H315 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 2 ; Verursacht Hautreizungen.
Flam. Liq. 3 ; H226 - Entzündbare Flüssigkeiten : Kategorie 3 ; Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
STOT SE 3 ; H335 - Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition : Kategorie 3 ; Kann die Atemwege reizen.
STOT SE 3 ; H336 - Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition : Kategorie 3 ; Kann Schläfrigkeit und
Benommenheit verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme

Flamme (GHS02) · Ätzwirkung (GHS05) · Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
PORTLANDZEMENT ; CAS-Nr. : 65997-15-1
KOHLENWASSERSTOFF, C9-C11, N-ALKANE, ISOALKANE, CYCLOALKANE, < 2% AROMATEN ; CAS-Nr. : 64742-48-9
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften der Abfallentsorgung zuführen.
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische
EUH208 Enthält FETTSÄUREN, C18-UNGESÄTTIGTE DIMERE, REAKTIONSPRODUKT MIT N,NDIMETHYL-
1,3-PROPANDIAMIN UND 1,3-PROPANDIAMIN. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieses Gemisch enthält wissentlich keine Inhaltsstoffe, die PBT / vPvB klassifiziert oder in der SVHC-Kandidatenliste enthalten sind.
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt
Das Bindemittel Zement reagiert mit Wasser alkalisch. Bei Einbringung in Gewässer oder Kanalisation Erhöhung des pH-Wertes.
2.4 Zusätzliche Hinweise
Durch die Verwendung von Zement in unserer Rezeptur, der bereits durch den Einsatz von chromatarmen Rohstoffen bei seiner Herstellung weniger als 2ppm (0,0002%) lösliches Chrom VI enthält, entfällt auf unseren Verpackungen das durch die REACh-Verordnung 1907/2006/EG, Anhang XVII, 47., geforderte Ablaufdatum.

Optionen:

  • Verpackungsgröße: 01:
  • Verpackungsgröße: 02: (+41,65 EUR)

Preis:

ab 37,32 EUR

inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

37,32 EUR pro Liter

Isolierfarbe, Pufas

Isolierfarbe, Pufas