Art.Nr.: S060220211655
E 11 B ESTRICH-SCHNELLZEMENT
für sehr früh belegreife Estriche
Produkteigenschaften:
- Nach 3 Stunden begehbar, nach 1 Tag belegreif für Bodenbeläge
- Sehr hohe Wasserbindung, sehr schnelle Trocknung, sehr schneller Festigkeitsaufbau
- Sehr geringe Schwindung und Verformung
- Lange Verarbeitungszeit, trotz kurzer Aushärtezeit
- Erreichbare Festigkeitsklasse z.B. DIN EN 13813 CT C40-F7 für MV 1:5 (abhängig von Mischungsverhältnis und Art des Sandes auch andere Klassen möglich)
EMICODE: EC1 PLUS
Anwendungsbereiche:
Ternäres Schnellzementbindemittel (Klasse SZ-T gemäß TKB-Merkblatt 14) zum Erstellen von sehr früh belegreifen
- schwimmenden Estrichen auf Dämmschicht
- Estrichen auf Trennlage
- Verbundestrichen
- beheizten Estrichkonstruktionen
im Innen- und Außenbereich. Auch einsetzbar im Dauernassbereich und zum Erstellen direkt nutzbarer Estriche.
Thomsit E 11 B besitzt die Zulassung als Schiffsausrüstungsgegenstand nach der EU Marine Equipment Directive (MED), ausgestellt und überwacht durch die Zertifizierungsstelle DNV GL, Modul B und D.
Farben:
grau
Lieferformen:
25-kg-Sack
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Technisches Merkblatt
Sicherheitsdatenblatt
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Piktogramm:

Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweis:
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweis:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweise (Vorbeugung):
P280 Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen.
P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen.
Sicherheitshinweise (Reaktion):
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife
waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Zement, Portland-, Chemikalien
2.3. Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine
Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren
beitragen können.
Optionen:
Preis:
167,31 EUR
6,69 EUR pro kg