SiliconElast Fassadenfarbe
Hochwertige, rissüberbrückende Siliconharzfarbe zur Beschichtung von Fassaden mit Haar-, Netz-, oder Putzlagenrissen. Kälteelastisch, spannungsarm und strukturerhaltend. Mit zusätzlicher Filmkonservierung lieferbar.
Verbrauch:
ca. 170 - 250 ml/m² pro Anstrich
Standard-Farbton:
9110 weiß
All-Color-AquaMix-Tönbasis:
9110 weiß (Standard-weiß)
All-Color-Werkstönung:
in Pastelltönen lieferbar
Gebindegröße (St./Palette)
12,5 l (32)
Downloads
Lebensmittel während der Verarbeitung und der Trockenzeit aus den betreffenden Räumen entfernen. Weitere Informationen enthält das EG-Sicherheitsdatenblatt auf der Homepage des Herstellers.
"Biozide-Produkte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen".
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend, Kategorie 3
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenhinweise H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise Prävention:
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Entsorgung:
P501 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
Zusätzliche Kennzeichnung:
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 220-239-6]
(3:1), 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Für 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-on (MIT) wird gemäß Empfehlung der CEPE freiwillig eine Kennzeichnungsgrenze von 15 ppm (statt 100 ppm) angewendet.
Biozidprodukteverordnung (528/2012):
Enthält 3-Jod-2-propinylbutylcarbamat, Isoproturon, Terbutryn, 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Bronopol (INN), Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2Hisothiazol-
3-on [EG Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2Hisothiazol-3-on [EG Nr. 220-239-6] (3:1), 2-Methyl-2Hisothiazol-3-on. als Wirkstoffe zum Beschichtungs- und
Lagerungsschutz gemäß Biozidprodukteverordnung (528/2012), Artikel 58(3)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
* gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands, Lieferzeiten für andere Länder entnehmen Sie bitte der Schaltfläche mit den Versandinformationen