K 150 Kautschuk- und PVC-Belagkleber
Für Kautschuk-/PVC-Beläge auf saugfähigen Untergründen
Hinweis:
Thomsit K 150 erfüllt höchste Anforderungen zum Arbeitsschutz, zur Raumluftqualität und zur Umwelt - verträglichkeit.
Produkteigenschaften:
- Kurze Ablüftezeit
- Sehr gute Verarbeitbarkeit und geringer Verbrauch
- Kombiniert gute Nassklebkraft mit harter Klebstofffuge
- Besonders geeignet auch für PVC-Designbeläge (LVT)
EMICODE: EC1 PLUS
Umweltauszeichnung: Blauer Engel
Anwendungsbereiche:
Sehr emissionsarmer, fasermodifizierter Dispersionsklebstoff für
- Kautschukbeläge bis 4,0 mm Dicke mit glatter, geschliffener Rückseite in Bahnen und Platten
- homogene und heterogene PVC-Beläge in Bahnen und Platten
- CV-Beläge
- Quarzvinyl-Platten
auf saugfähigen, belegreifen Untergründen. Nicht geeignet für Naturkork oder PVC-kaschierte Korkbeläge. Thomsit K 150 erfüllt höchste Anforderungen zum Arbeitsschutz, zur Raumluftqualität und zur Umweltverträglichkeit.
Lieferformen:
14-kg-Eimer
LINKS & DOWNLOADS

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht einstufungspflichtig.
2.2. Kennzeichnungselemente
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht kennzeichnungspflichtig.
GEMISCH AUS: 5-CHLOR-2-METHYL-2H-ISOTHIAZOL-3-ON UND 2-METHYL-2H-ISOTHIAZOL-3- ON (3:1)
2.3. Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht einstufungspflichtig.
2.2. Kennzeichnungselemente
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht kennzeichnungspflichtig.
GEMISCH AUS: 5-CHLOR-2-METHYL-2H-ISOTHIAZOL-3-ON UND 2-METHYL-2H-ISOTHIAZOL-3- ON (3:1)
2.3. Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.
* gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands, Lieferzeiten für andere Länder entnehmen Sie bitte der Schaltfläche mit den Versandinformationen