einzA Objektspachtelmasse 5015Anwendungsbereich:
einzA Objektspachtelmasse 5015 dient im Innenbereich zum Spachteln, Ausgleichen und Nivellieren von Estrichen, Schnellestrichen und Rohbetondecken in Schichtdicken bis 5 mm in einem Arbeitsgang. Für Gussasphaltestriche oder nachfolgende Parkett-Verlegearbeiten einzA Bodenausgleich 5008 oder einzA Bodenausgleich 5014 verwenden !
Besondere Vorteile:
· selbstverlaufend
· dünnschichtig ausziehbar
· rakelfähig
Basis:
Zement, kunstharzvergütet
Lieferform:
graues Pulver
Verbrauch
ca. 1,5 kg/m² pro 1 mm Schichtdicke
Verarbeitungstemperatur
Luft: +18 °C bis +25 °C / Untergrund: mind. +15 °C / Luftfeuchte: max. 75 %
Ansatzverhältnis
6,0 l Wasser auf 25 kg Spachtelmassenpulver
Verarbeitungszeit
bei + 18 °C innerhalb von ca. 20 Minuten nach dem Anmischen
Begehbar
Frühestens nach 2 Stunden
Verlegereif
nach ca. 48 Stunden bei einer Schichtdicke bis zu 2 mm
Eignung bei Stuhlrollenbelastung Ab 2 mm Schichtstärke (Rollen nach DIN EN 12 529) Eignung auf Fußbodenheizung Ja - Entsprechendes Merkblatt und ergänzende Hinweise des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes sind zu beachten.
Vorbereitung des Untergrundes
Der Untergrund muss entsprechend den Forderungen der DIN 18 365 bzw. DIN 18 356 insbesondere dauertrocken, sauber (frei von Schmutz, Öl, Fett, Wachs und anderen Trennmitteln), rissfrei, zug- und druckfest sein. Saugende und schwach saugende Untergründe mit der einzA Universal-Grundierung
5001, nicht saugende Untergründe mit einer geeigneten Grundierung vorbehandeln. Bei Grundierung saugfähiger zementärer Untergründe mit einzA Universal-Grundierung 5001 kann die angesetzte Spachtelmasse auf den noch feuchten Vorstrich aufgebracht werden. In anderen Fällen muß der Vorstrich vorher abgetrocknet sein.
Verarbeitung
In ein sauberes Gefäß gibt man reines, kaltes Wasser vor: Danach wird das Spachtelmassenpulver mit einem geeigneten Rührwerk zu einer homogenen Masse angerührt. Für bestmögliche Arbeitsergebnisse empfiehlt sich eine kurze Reifezeit und nochmaliges Aufrühren der Masse. Anschließend wird einzA Objektspachtelmasse 5015 ausgegossen und kann mit der Glättkelle oder einem geeigneten Rakel in der erforderlichen Schichtstärke aufgetragen
werden. Der Einsatz der Rakeltechnik ermöglicht ökonomisches Arbeiten mit dem Ergebnis einer ebenen Oberfläche in einer definierten Auftragsstärke.
Abbindende Schichten unbedingt vor zu schneller Austrocknung, z.B. durch direkte Sonneneinstrahlung, Zugluft oder zu hohen Temperaturen schützen. Vor der Verlegung von Bodenbelägen muss die Ausgleichsschicht völlig durchtrocknet sein. Ein evtl. Nachspachteln mit einzA Objektspachtelmasse 5015 wird am besten dann durchgeführt, wenn die erste Schicht begehbar, aber noch feucht ist. Sollte die erste Schicht trocken sein, ist eine Zwischengrundierung, z.B. mit der einzA Universal-Grundierung 5001 erforderlich. Für Schichtstärken über 5 mm einzA Bodenausgleich 5002 oder einzA Bodenausgleich 5008 einsetzen.
Liefergebinde 25 kg Sack
Lagerung Trocken lagern. Vor Feuchtigkeit schützen. Original verpackt ca. 6 Monate lagerfähig.
Herstelldatum: siehe Aufdruck
Chargen-Nr. (1.Ziffer = Produktionsjahr, 2.u.3. Ziffer = Produktionswoche)
GISCODE: ZP 1 Chromatarm gemäß TRGS 613
GEV-EMICODE EC 1 R „sehr emissionsarm“
Sicherheits- und Gefahrenhinweise
Das Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung.
Alle erforderlichen Hinweise sind im Sicherheitsdatenblatt gemäß CLP-Verordnung (GHS) nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten.
Jederzeit abrufbar unter www.einzA.com oder anzufordern unter sdb@einzA.com.
Kennzeichnungshinweise auf den Gebindeetiketten sind zu beachten !
Download 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Eye Dam. 1; H318
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeiı:hnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme

GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Portlandzement
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch ist chromatarm nach TRGS 613. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte
Lagerung und die Beachtung der Haltbarkeit. Sobald das trockene Gemisch mit Wasser in Kontakt kommt oder feucht wird, entsteht
eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität kann feuchter Mörtel Haut- und Augenreizungen hervorrufen. Vor allem
bei längerem Kontakt (z.B. Knien im feuchten Mörtel) besteht infolge de Alkalität die Gefahr emster Hautschäden. Bei nicht
sachgerechter Lagerung (Feuchtezutritt) oder durch Überlagerung kann die Wirkung eines ggf. enthaltenen Chromatreduzierers
nachlassen und eine Sensibilisierung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden.
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.