ZELLAN HILFSSTOFFE, Voss ChemieZELLAN ist ein synthetischer Werkstoff zur Herstellung von Reliefs, Ornamenten und Formteilen aller Art.
Produktinformationen
Materialdaten des Produktes
Lieferform pulverform
Mischungsverhältnis Pulver : Wasser
Volumenverhältnis 3 ltr : 1 ltr.
Gewichtsverhältnis 3,5 kg : 1 ltr.
= Mischungsvolumen 2,3 ltr.
Erstarrungsende ca. 20 Minuten
Abbindezeit ca. 25 Minuten
Härte ca. 200 N/mm²
Einfache Verarbeitung
Schnelle Aushärtung ohne Zusätze
Porzellanartige Struktur der Formteile
Kein Trocknen und Brennen erforderlich
Große Abbildegenauigkeit
Kann vor der Verwendung eingefärbt werden
Die Oberfläche ist auch nachträglich mit gängigen Farben dekorierbar Physiologisch unbedenklich
Verarbeitung
Die Gießform, z.B. eine handelsübliche flexible Form aus Kunststoff planeben ausrichten. ZELLAN-Pulver im angegebenen Verhältnis in das vorgelegte Wasser (Wasser ggf. mit Abtönpaste für Dispersionsfarben einfärben) einstreuen, nach völliger Durchfeuchtung kräftig rühren, ohne Luftblasen einzuschlagen. Zum Anrühren größerer Mengen ist die Verwendung eines Elektrorührers vorteilhaft. Nach einer Rührzeit von max. 2 Minuten das Gemisch in dünnem Strahl so in die Form einlaufen lassen, dass sich zunächst nur eine dünne Schicht ohne Luftblasen an der Oberfläche vorwärts schiebt. Danach kann der Rest zügig eingegossen werden. Bei filigranen Oberflächen zunächst nur eine dünne Schicht ausgießen und evtl. Luftblasen mit einem Pinsel beseitigen. Nach Ablauf der Verarbeitungszeit die Masse nicht mehr bewegen. Etwa 30 Minuten nach dem Gießen kann der ausgehärtete Abguss aus der Form genommen werden. Er erwärmt sich kräftig und ist bis zur Endauskühlung am besten allseitig belüftet (z.B. auf Holzleisten) zu lagern. Nach der vollständigen Durchhärtung (etwa nach 8 Stunden) kann die Oberfläche farbig gestaltet werden.
Hinweis
Hinweise zum Umgang mit den Produkten und zur Entsorgung entnehmen Sie bitte dem gültigen Sicherheitsdatenblatt und den entsprechenden Merkblättern der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie. Die vorstehenden Angaben, insbesondere die Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen im Normalfall. Wegen der unterschiedlichen Materialien, Untergründe und abweichenden Arbeitsbedingungen kann eine Gewährleistung eines Arbeitsergebnisses oder eine Haftung, aus welchem Rechtsverhältnis auch immer, weder aus diesen Hinweisen, noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hierbei hat der Anwender nachzuweisen, dass er schriftlich alle Kenntnisse, die zur sachgemäßen und erfolgsversprechenden Beurteilung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zu unserer Kenntnis übermittelt hat. Schutzrechte Dritter sind zu beachten. Im Übrigen gelten unsere jeweiligen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Es gilt das jeweils neueste Technische Merkblatt, das von uns angefordert werden sollte.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher,
die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.