LUCITE 154 IsoLack SatinSeidenglänzender Wasserlack auf Basis spezieller Bindemittelkombinationen als 1- Topf System für die Lackierung von diversen Holzflächen im Innen- und Außenbereich.
Haupteinsatzgebiete:Für hochwertige Grund- und Schluss-Lackierungen auf Holzuntergründen (z.B. Fichte, Kiefer, Eiche, Lärche, Meranti), Holzwerkstoffen (OSB etc.) und Altanstrichen im Innen- und Außenbereich.
Begrenzt maßhaltige Bauteile – Ideal für die Neu-Lackierung und Renovierung von Holzdecken, Wandverkleidungen, Vertäfelungen, Paneele, Fußleisten, Profilhölzern, Holztüren, Innen- und Außentüren, sowie Fassadenvertäfelungen und Dachuntersichten.
Eigenschaften: - 1-Topf-Lacksystem inkl. hoher Isolierwirkung gegen Holzinhaltsstoffe – nur 1 Material an der Baustelle notwendig
- 2-Schicht-Aufbau ohne zusätzlichen Isoliergrund
- oberflächenvergütet - schmutz- und kratzunempfindlich, vergilbungsfrei
- diffusionsfähig
- perfekter Verlauf – sehr hochwertiges Oberflächenfinish
- handwerkergerechte, lackartige Verarbeitung
- gutes Stand- und Deckvermögen, sichere Kantenabdeckung
- geprüft nach DIN EN 71: 2014-3 für die Beschichtung von Kinderspielzeug freigegeben.
Verbrauch - ca. 80 - 100 ml/m²
- ca. 10 - 12 m²/l
Farbtöne weiß
Das Weiß-Produkt dient als Basis zur Dosierung von Pastelltönen
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme

GHS07
Signalwort Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.