FIP 290Mineralischer, feinkörniger Filzputz
Mineralischer, feinkörniger Oberputz für dezent gefilzte Oberflächen. Besonders als Filzputz auf Kalk- und Kalk-Zementputzen für Anforderungen der Qualitätsstufe Q2 - Q4 gefilzt geeignet (Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich“, herausgegeben vom Deutschen Stuckgewerbebund).
Eigenschaften- Edelputzmörtel CR nach DIN EN 998-1
- Druckfestigkeitskategorie CS II nach DIN EN 998-1
- Für den Innenbereich
- Wasserabweisend
- Verarbeitung mit Maschine oder von Hand
- Brandverhalten A1
- Körnung 1,0 mm
- Farbton weiß (ca. RAL 9001)
- Diffusionsoffen
AnwendungsbereichZur Herstellung von gefilzten Strukturen durch Filzen, z. B. mit der Rotkalk Schwammscheibe. Verwaschene Strukturen werden durch Auftragen von 3 bis 5 mm FIP 290 mit Kelle oder Traufel, anschließendes freies Strukturieren und ggf. weiteres Bearbeiten mit Schwamm oder Bürste hergestellt.
Mineralischer, feinkörniger Oberputz auf Kalk-, Kalk- Zement- und Zement-Putzen im Innenbereich.
Besonders als Filzputz auf Kalk- und Kalk-Zementputzen für Anforderungen der Qualitätsstufen Q2 - Q4 gefilzt geeignet (Merkblatt „Putzoberflächen im Innenbereich“, herausgegeben vom Deutschen Stuckgewerbebund).
AusführungMörtel aufziehen/aufspritzen, mit der Traufel in Kornstärke verziehen, antrocknen lassen und anschließend eine zweite Lage in Kornstärke aufziehen und sofort, ohne Wasser, z. B. mit der Rotkalk Schwammscheibe, abreiben/filzen. Bei freien Strukturen, je nach gewünschter Struktur, ca. 3-5 mm Mörtel aufziehen/aufspritzen, mit der Traufel verziehen und sofort mit gewünschtem Werkzeug (Schwammscheibe, Traufel, Kelle, Bürste, Rolle, etc.) strukturieren. Nass in Nass arbeiten, angezogene Flächen nicht mehr bearbeiten, allenfalls verbürsten. Zusammenhängende Flächen immer am gleichen Tag fertig stellen.
DownloadTechnisches MerkblattSicherheitsdatenblatt2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Skin Irrit. 2 H315
Eye Dam. 1 H318
STOT SE 3 H335
Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Kapitel 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
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2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme (CLP) :

GHS05 GHS07
Signalwort (CLP) : Gefahr
Gefährliche Inhaltsstoffe : Portlandzement; Calciumhydroxid
Gefahrenhinweise (CLP) : H315 - Verursacht Hautreizungen.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H335 - Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise (CLP) : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 - Einatmen von Staub vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe, Augenschutz, Schutzkleidung tragen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P313 - Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3. Sonstige Gefahren
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