Pastol, KnaufOrganische Klebe- und Armiermasse.
Verarbeitungsfertig eingestellte, organisch gebundene, faser- und siliconverstärkte Klebe- und Armiermasse mit mineralischen Leichtzuschlägen für eine hohe Ergiebigkeit zum Kleben und Armieren des Wärmedämm-Verbundsystems WARM-WAND Basis sowie zur Verklebung von Dämmstoffplatten aus EPS auf Plattenwerkstoffe im Holzbau.
Eigenschaften - Faser- und Siloxanverstärkt
- Hohe Schlagfestigkeit
- Mit Leichtzuschlag
- Wasserabweisend
- Hohe Klebekraft
- Leichte Verarbeitung
- Hohes Standvermögen
- Farbton naturweiß
- Verarbeitung mit Maschine oder von Hand
AnwendungsbereichKnauf Pastol ist eine systemgeprüfte Klebe- und Armiermasse für Knauf WARM-WAND Basis und zur vollflächigen Verklebung auf zugelassenen Plattenwerkstoffen nach Z-33.47-899 im Holzbau:
- Spanplatten-Flachpressplatten nach DIN EN 13986, d ≥ 12 mm
- Bau-Furniersperrholz nach DIN 68705-3, d ≥ 12 mm
- Holzfaserplatten nach DIN EN 13986, d ≥ 12 mm
- OSB-Flachpressplatten geschliffen nach DIN EN 13986
- Zement- und Gipsgebundene Flachpressplatten mit AbZ
- Gips-, z. B. Knauf Vidiwall, und Zementfaserplatten, z. B. Knauf AQUAPANEL® Cement Boards
AusführungKlebemörtel: Dämmplatten unverzüglich, spätestens nach 10 Minuten, in das frische Klebemörtelbett eindrücken, einschwimmen und anpressen. Vor Weiterarbeit mind. 48 Stunden Standzeit einhalten. Die Verklebung auf Plattenwerkstoffen erfolgt vollflächig mittels einer rostfreien Zahntraufel (8x8 mm) auf die Dämmstoffplatten oder auf den Untergrund.
Armiermörtel: Armiergewebe ganzflächig, an den Stößen mind. 100 mm überlappend in den frischen Pastol einbetten. Das Armiergewebe Pastol sollte dabei mittig in der Armierungsschicht liegen und vollständig mit Mörtel überdeckt sein. Die Trockenschichtdicke muss mind. 2 mm betragen.
DownloadTechnisches MerkblattSicherheitsdatenblatt2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: Entfällt.
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: entfällt
Gefahrenpiktogramme: entfällt
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise: entfällt
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
EUH 208 Enthält Methylisothiazolinone, Benzisothiazolinone und Chlormethylisothiazolinone/
Methylisothiazolinone. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.