einzA Nadelvlieskleber 5010Anwendungsbereich:
Sehr emissionsarmer Dispersionsklebstoff für textile Beläge mit unterschiedlichen Rückenausstattungen. Besonders geeignet für alle Arten von Nadelvliesbelägen. Vermeidet weitgehend Fugenbildungen im Nahtkantenbereich, sofern der NadelvliesBodenbelag bezüglich des Maßänderungsverhaltens den üblichen EN-Normen entspricht.
Besondere Vorteile:
● sehr emissionsarm
● lösemittelfrei
● hohe Klebkraft
● schnelles Anziehen
● kurze Ablüftzeit
● hohe Endfestigkeit
Basis: Kunstharz-Dispersion
Farbe: Beige-weiß
Viskosität: Streichfähig
Spez.-Gewicht: 1,35 g/cm³
Verarbeitungstemperatur: Am besten zwischen + 18 °C und + 23 °C
Untergrundtemperatur: mind. + 15°C Lufttemperatur mind. + 18°C ; nicht über 75% relative Luftfeuchte
Empfohlene Spachtelzahnung: Teppichböden: B 1 - Verbrauch: ca. 415 g/m²
B 2 - Verbrauch: ca. 570 g/m²
B 3 - Verbrauch: ca. 730 g/m²
Nadelvliesbeläge: B 2 - Verbrauch: ca. 570 g/m²
B 3 - Verbrauch: ca. 730 g/m²
Auf eine ausreichende Benetzung der Belagrückseite ist zu achten. Grob strukturierte Klebeflächen erfordern eine grobere Spachtelzahnung mit
entsprechendem Mehrverbrauch. Aufgrund der Vielzahl am Markt befindlicher Beläge, empfehlen wir Eigenversuche.
Reinigungsmittel:
Für nicht ausgehärteten Klebstoff: Wasser
Belastbar: Ab 24 Stunden
Eignung bei Stuhlrollenbelastung:
Ja (Rollen nach DIN EN 12 529)
Eignung auf Fußbodenheizung:
Ja - Entsprechende Merkblätter und ergänzende Hinweise des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes sind zu beachten.
Vorbereitung des Untergrundes:
Der Untergrund muss entsprechend den Forderungen der DIN 18 365 eben, dauertrocken, sauber, rissefrei, zug- und druckfest sein und ist
ggf. fachgerecht zur Verlegereife vorzubereiten. Hierfür geeignete Grundierungen und Spachtelmassen einsetzen. Gussasphaltestriche und andere nicht saugfähige Untergründe grundsätzlich in mindestens 2 mm Schichtdicke überspachteln.
Verarbeitung:
einzA Nadelvlieskleber 5010 wird mit einem gezahnten Spachtel gleichmäßig auf den Untergrund aufgetragen. Danach den Klebstoff kurz ablüften lassen. Die Ablüftezeit wird bestimmt durch die Saugfähigkeit des Untergrundes, die Raumtemperatur und die relative Luftfeuchtigkeit. Den Bodenbelag in das noch nasse Klebstoffbett einlegen und anwalzen. Nach ca. 30 Minuten den Bodenbelag nochmals anwalzen, insbesondere hochstehende Belagskanten, ggf. sind diese zu beschweren. Beachten Sie die Hinweise der Belaghersteller.
Liefergebinde: 14 kg Eimer (33 Stück pro Palette)
Lagerung: Vor Frost schützen! 12 Monate lagerfähig
GISCODE: D1 - lösemittelfrei gemäß TRGS 610
GEV-EMICODE: EC 1 „sehr emissionsarm“
GefStoffV, VbF, GGVS/ADR: Entfällt.
Alle erforderlichen Hinweise sind im REACH-Sicherheitsdatenblatt gemäß (EG) Verordnung Nr. 1907/2006 bzw. im Sicherheitsdatenblatt gemäß CLP-Verordnung (GHS) nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Jederzeit abrufbar unter www.einzA.com oder anzufordern unter sdb@einzA.com. Kennzeichnungshinweise auf den Gebindeetiketten sind zu beachten !
Download2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 lCLP)
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahrenhinweise
Gefahrenhinweise (EU)
ı EUH208 Enthält 2-Methyl-ZH-isothiazol-3-on, 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2-
methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6]
(3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise
Hinweise zur Kennzeichnung
Die Kennzeichnung (Gefahrenhinweise (EU)) entspricht Anhang ll der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.