PUFAS Außen- und KlebespachtelWitterungsbeständige, kunstharzverstärkte Zementspachtelmasse für den Innen- und Außenbereich.
Anwendungsbereich: PUFAS Außen- und Klebespachtel eignet sich zum Ausbessern, Glätten und Beschichten von mineralischen Untergründen - wie z.B. Kalk-, Zement- und Gipsputz, Beton, Porenbeton, Ziegel usw. - sowie zum Verlegen von keramischen Fliesen. Die gespachtelten Flächen sind leicht abzuglätten und filzbar. Nicht geeignet für Spachtelarbeiten auf Holz, Metall, Kunststoff, Glas und Dispersionsfarbenanstrichen.
Technische Daten: Rohstoffbasis: Portlandzement, Quarzsand, Calciumcarbonat, Polyvinylacetatpulver, Celluloseether und Hilfsmittel
Schüttgewicht: ca. 1,30 g/cm³
pH-Wert: 12
Ansatzverhältnis: 2,3 Volumenteile Pulver zu 1 Volumenteil Wasser (z.B. 1 kg Pulver auf 300 ml Wasser)
Verbrauch: 1,2 kg Pulver für 1 m² bei 1 mm Auftragsstärke
Verarbeitungszeit: 4 - 5 Stunden
Untergrundvorbehandlung: Der Untergrund muß tragfähig und frei von Trennmitteln (Staub, Schalöl usw.) sein. Schlecht haftende Anstriche und losen Putz entfernen. Sehr glatten Beton sowie stark saugende, sandende und kreidende Untergründe mit PUFAS Tiefengrund LF oder LH grundieren.
Verarbeitung: Kaltes, klares Wasser in ein sauberes Gefäß füllen und PUFAS Außen- und Klebespachtel einstreuen. Kräftig umrühren, so daß ein klumpenfreier Mörtel entsteht. Die angerührte Spachtelmasse kann bis zu 4 Stunden verarbeitet werden. Unebenheiten können vor dem vollständigen Erhärten feucht geglättet oder abgefilzt werden. Nachfolgearbeiten (Anstriche, Verklebungen, Bohrungen usw.) erst nach vollständiger Durchtrocknung der gespachtelten Fläche durchführen. Die Vorschriften der Anstrich- und Klebstoffhersteller für die Vorbehandlung zementgebundender Untergründe sind unbedingt zu beachten (z.B. mit OLAFIRN fluatieren). Nicht unter +5° Celsius Untergrund- und Raumtemperatur verarbeiten. Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Wasser reinigen.
Download2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Eye Dam. 1 ; H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Augenschäden.
Skin Irrit. 2 ; H315 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 2 ; Verursacht Hautreizungen.
STOT SE 3 ; H335 - Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition : Kategorie 3 ; Kann die Atemwege reizen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme

Ätzwirkung (GHS05) · Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
PORTLANDZEMENT ; CAS-Nr. : 65997-15-1
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften der Abfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieses Gemisch enthält wissentlich keine Inhaltsstoffe, die PBT / vPvB klassifiziert oder in der SVHC-Kandidatenliste enthalten sind. Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Das Bindemittel Zement reagiert mit Wasser alkalisch. Bei Einbringung in Gewässer oder Kanalisation Erhöhung des
pH-Wertes.
2.4 Zusätzliche Hinweise
Durch die Verwendung von Zement in unserer Rezeptur, der bereits durch den Einsatz von chromatarmen Rohstoffen bei seiner Herstellung weniger als 2ppm (0,0002%) lösliches Chrom VI enthält, entfällt auf unseren Verpackungen das durch die REACh-Verordnung 1907/2006/EG, Anhang XVII, 47., geforderte Ablaufdatum.