Allergikerfreundlicher, verarbeitungsfertiger Mineral-Handspachtel gemäß VOB, DIN 18 363, Teil C, Abs. 2.3.1. Lösemittel- und weichmacherfrei, schadstoffgeprüft nach AgBB-Schema. Speziell für die Handverarbeitung. Anwendung innen.
Bindemittelbasis:Copolymere Kunststoffdispersion
Pigmentbasis:Weißer Dolomit
Spez. Gewicht:Ca. 1,4 kg/l
Farbton:Weiß
Packungsgröße:14 kg
Eigenschaften:
• EMICODE EC1 PLUS
• schadstoffgeprüft nach AgBB-Schema
• auf mineralischer Basis
• sehr emissionsarm
• allergikerfreundlich
• kennzeichnungsfrei
• lösemittel- und weichmacherfrei
• hohes Haftvermögen
• sehr gut schleifbar
• diffusionsfähig
• sehr geringes Nachsacken
• auf Null ausziehbar
Anwendung:
Innen. Für Handspachtelungen bis max. 4mm Schichtdicke auf Putzen der Mörtelgruppe ll, lll, lV, Gipskarton (Q1-Q4), Beton und
Altbeschichtungen auf Dispersionsbasis. Für Feinspachtelungen, wenn sehr glatte und dünnschichtige Oberflächen erzielt werden müssen. Beim Spachteln von Fugen im Trockenbau bitte die Vorschriften der Plattenhersteller beachten.
Trocknung:
Abhängig von der Schichtdicke, Baufeuchte und der Umgebungstemperatur. Bei +20 °C und 65 % relativer Luftfeuchte: durchgetrocknet nach ca. 8–10 Std. Bei kühleren Temperaturen oder höherer Luftfeuchte entsprechend längere Trockenzeiten berücksichtigen.
Mögliche Gefahren:
Sonstige Gefahren:Schleifstaub kann Augen, Haut und Atemwege reizen
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Nicht eingestuft gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme
Nicht zutreffend.
Signalwort
Nicht zutreffend.
Gefahrenhinweise
Nicht zutreffend.
Sicherheitshinweise
Allgemeines
-
Prävention
-
Reaktion
-
Lagerung
-
Entsorgung
-
Enthält
Keine bekannt.
Andere Kennzeichnungen
Nicht zutreffend.
2.3. Sonstige Gefahren
Anderes
Diese Mischung/dieses Produkt enthält keine Substanzen, die den Kriterien für eine Klassifizierung als PBT-
und/oder vPvB-Stoff entsprechen.
Dieses Produkt enthält keine Stoffe, die gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der
Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als endokrine Disruptoren gelten.