Silicon pro4 Premium, BEKONeutralvernetzende Silicon-Dichtmasse
Hochwertiger Dichtstoff, fungizid (pilzhemmend) ausgestattet, keine Randzonenverfärbung (Naturstein), UV-, alterungs- und farbbeständig, geprüft nach DIN 18545 / ISO 11600, VSG-Prüfung nach ift-Richtlinie DI-02/1, geeignet für RLT-Anlagen gemäß VDI 6022, Geprüft für die Verwendung in Reinräumen, frei von Verschnitt, geruchsneutral, hohe Haftfähigkeit, dauerhaft weichelastisch, hervorragendes Rückstellvermögen, haftet ohne Primer auf einer Vielzahl von Untergründen (nicht korrosiv), innen und außen anwendbar
Verarbeitungsvorteile:Gute Dosierbarkeit, optimal glättbar, gut modellierbar, einfach zu verarbeiten, in sehr vielen Farben lieferbar, für Reparaturen sehr gut geeignet, in fast allen Bereichen universell einsetzbar, hohe Volumenstabilität = geringes Schrumpfverhalten bei der Aushärtung
Anwendungsbereiche:Verglasungen bei Fenster und Türen (Holz und Kunststoff), Anschlußfugen in Bädern und Küchen, geeignet als Spiegelkleber, Abdichtungen zwischen Beton- und Fassadenbauteilen, Dehnungsfugen auf Naturstein
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Sicherheitsdatenblatt
Farbempfehlung
Technische Empfehlung für SpiegelverklebungLebensmittel während der Verarbeitung und der Trockenzeit aus den betreffenden Räumen entfernen. Weitere Informationen enthält das EG-Sicherheitsdatenblatt auf der Homepage des Herstellers.
"Biozide-Produkte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen". 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen)
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG.
2.2 Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
EUH210-Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der
Verordnung (EG) 1907/2006.
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der
Verordnung (EG) 1907/2006.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 28.03.2014 / 0001
Ersetzt Fassung vom / Version: 28.03.2014 / 0001