setta Verdünner AF
setta Verdünner AF ist eine aromatenfreie, geruchsmilde Verdünnung für aromatenfreie setta Lacke und Lasuren. Die geruchsmilden Eigenschaften der Lacke und Lasuren werden nicht nachteilig beeinflusst.
Technische Merkblätter
EG-Sicherheitsdatenblatt
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs *
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Flam. Liq. 3 / H226 Entzündbare Flüssigkeiten Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Asp. Tox. 1 / H304 Aspirationsgefahr Kann bei Verschlucken und Eindringen in die
Atemwege tödlich sein.
Aquatic Chronic 4 / H413 Gewässergefährdend Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente *
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme

Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
enthält:
2,2,4,6,6-Pentamethylheptan
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
nicht anwendbar
2.3. Sonstige Gefahren
nicht anwendbar